Leckagerate
Die Leckagerate ist eine Kennzahl zur Beschreibung des zulässigen Grades der Undichtigkeit eines Bauteils. Dabei wird grundsätzlich zwischen einer Luftleckagerate und einer Flüssigkeitsleckagerate unterschieden.
Eine Leckagerate von null ist in der Praxis nicht erreichbar, da kein Bauteil zu 100 % dicht ist. Die Leckagerate wird daher als Einheitsangabe definiert, mit der sich die Undichtigkeit eines Prüfraums anhand eines Volumenstroms bei festgelegtem Prüfdruck und über eine bestimmte Zeit bewerten lässt.
Die zulässige Leckagerate ist immer vorgegeben und in den Bauteilzeichnungen eindeutig definiert. Ziel der Dichtheitsprüfung ist es, diese vorgegebene Leckagerate wiederholgenau am jeweiligen Prüfraum zu bestimmen und so eine zuverlässige Bewertung der Bauteildichtheit sicherzustellen.Da die Leckagerate für einzelne Prüfräume oder spezifische Stellen definiert wird, lässt sich aus der Summe aller Leckagen eines Bauteils oder Prüfraums die Gesamtleckagerate definieren. Auf diese Weise wird eine Gesamtbetrachtung ermöglicht: Selbst wenn mehrere kleine Undichtigkeiten vorhanden sind, kann theoretisch die zulässige Gesamtleckagerate eingehalten werden.