Zukunft der Paul Köster GmbH gesichert
Restrukturierung schafft Grundlage für nachhaltige Fortführung des Unternehmens
01.10.2026
Medebach, 30. September 2026 – Die seit dem 01.09.2026 in einem eröffneten Eigenverwaltungsinsolvenzverfahren befindliche Paul Köster GmbH hat am 30.09.2026 in einer Betriebsversammlung die Beschäftigten über die weitere Zukunft des Unternehmens informiert.
Köster hatte sich im Juni 2026 aufgrund eines massiven Auftragseinbruchs entschieden, eine Restrukturierung in einem Eigenverwaltungsverfahren bei dem Amtsgericht Arnsberg einzuleiten. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann bestellt, die insolvenzrechtliche Begleitung der Paul Köster GmbH übernahm KebekusPartner Rechtsanwälte.
Im Insolvenzeröffnungsverfahren konnte der Betrieb stabilisiert und in vollem Umfang aufrechterhalten werden, gleichzeitig wurden die langfristigen Sanierungsoptionen geprüft. Bei deutlich reduzierten Umsatzerwartungen in den nächsten Jahren musste eine gravierende Kostenreduzierung erfolgen, um überhaupt eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebes zu ermöglichen.
Dies erfordert allerdings auch eine Reduzierung des Personalbestandes um insgesamt 90 Arbeitsplätze. 212 Arbeitsplätze können erhalten bleiben. Hier inkludiert sind auch sämtliche Ausbildungsverhältnisse, die fortgesetzt werden.
Für die 90 Arbeitnehmenden, die nicht weiterbeschäftigt werden können, wird eine sogenannte Transfergesellschaft eingerichtet, in die die Betroffenen wechseln können, um dort fortgebildet und in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Zu den Einzelheiten werden die Arbeitnehmenden in den nächsten Tagen umfangreich informiert.
Es wird angestrebt, das Sanierungsverfahren im Januar 2027 zu beenden. Hierzu wird in den nächsten Wochen ein entsprechender Insolvenzplan vorgestellt werden.
Mit Abschluss der Restrukturierung wird die Paul Köster GmbH für die Zukunft sehr gut aufgestellt sein und auch resilient genug, um etwaige Rückschläge zu verkraften.