Paul Köster GmbH setzt Sanierung in Eigenverwaltung planmäßig fort
Insolvenzverfahren eröffnet, Geschäftsbetrieb läuft weiter und Aufträge werden weiterhin wie gewohnt bearbeitet.
02.09.2026
Medebach, 2. September 2026 – Das Amtsgericht Arnsberg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Köster GmbH mit Wirkung zum 1. September 2026 eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Damit setzt das Unternehmen den eingeschlagenen Sanierungskurs unter der operativen Leitung der bestehenden Geschäftsführung fort.
Der Geschäftsbetrieb am Standort Medebach läuft derzeit uneingeschränkt weiter. Bestehende Aufträge werden fortgeführt, neue Aufträge wie gewohnt angenommen und bearbeitet. Lieferbeziehungen und Serviceleistungen bleiben bestehen.
Hintergrund der wirtschaftlichen Situation ist ein deutlich verändertes Marktumfeld mit rückläufigen Auftragseingängen, insbesondere aus der Automobilindustrie, gestiegenem Preisdruck und höheren Kosten. Zudem hat sich der Kundenkreis durch mehrere Kundeninsolvenzen in den vergangenen zwei Jahren reduziert.
Die Geschäftsführung bleibt im Amt. Rechtsanwalt Marco Kuhlmann von KKN Rechtsanwälte übernimmt im eröffneten Verfahren die Funktion des Sachwalters. Unterstützt wird die Geschäftsführung weiterhin durch die Generalbevollmächtigten Dr. Frank Kebekus und Karsten Müller-Körber von der Kanzlei KebekusPartner.
Ziel des Sanierungsprozesses ist es, die Paul Köster GmbH wirtschaftlich zu stabilisieren, den Standort Medebach zukunftsfähig aufzustellen und das Familienunternehmen weiterzuführen.
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